Börsenteilnahme

 

Da es sich um eine öffentliche Börse handelt, können alle Privatpersonen teilnehmen, die möglichst die entsprechende Sachkunde (VDA-Sachkundenachweis oder eine Genehmigung nach §11) besitzen und die VDA-Börsenordnung, sowie alle nachfolgenden Festlegungen akzeptieren.

 

Es dürfen nur selbstgezogene oder langjährig gepflegte Fische usw., Technik, Zubehör, sowie Futter- und weitere Hilfsmittel für die Pflege von Aquarientieren bzw. Pflanzen angeboten werden.

 

Alle Angebote sind entsprechend zu beschriften (Tiere mit Haltungs- und Pflegebedingungen, sowie Angaben zum Anbieter und dem Angebotspreis).

 

Die für die Börse zuständige Behörde ist der Amtstierarzt. Seine Auflagen sind von allen zu berücksichtigen. Seitens der Fachgruppe ist ein vom Amtstierarzt bestätigter Verantwortlicher (Börsenleiter) für die Börse benannt. Seinen Anordnungen haben alle Börsenteilnehmer Folge zu leisten. 

 

Alle an der Börse teilnehmenden Personen haben sich rechtzeitig vor dem Börsentermin telefonisch (Meldeliste ist schriftlich nachzureichen) oder schriftlich (E-Mail oder Brief) beim Börsenleiter

 

                        Heidrun Joseph

                        03042 Cottbus Bodelschwinghstraße 1

                        Telefon: 01520 9844123; 0355/29060407

 

                        E-Mail: garras@fish-spa-cottbus.de

 

Ein entsprechendes Anmeldeformular kann herunter geladen werden. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung erfolgt zeitnah und die angebotenen Arten werden in die vorab veröffentlichte Stockliste aufgenommen.

 

Die  Standflächenreservierung wird in der Reihenfolge der Anmeldung geschehen. Eine rechtzeitige Anmeldung ist notwendig, da ggf. der Platz begrenzt ist. Weiterhin ist zu beachten, dass der Anmeldeschluss mit dem Aufbau der Börse einige Tage vor dem Termin endet.

 

Bei der Anmeldung sind der Platzbedarf an Stand- oder Tischfläche und Inhalt und Umfang des Angebotes anzugeben. Bei Bedarf stehen auch in begrenztem Umfang Börsenbecken zur Verfügung.

 

Für den belegten Platz oder gemietete Börsenbecken wird eine Standgebühr erhoben:

    

 

            Tischfläche (50 bis 60 cm tief) pro angefangener ½ m                  2,00 €

             Gemietete Aquarien (einschl. Stellfläche)    

 40 cm x 30 cm x 30 cm                    3,00 €

 60 cm x 40 cm x 40 cm                    4,00 €

 

Wer beim Börsenaufbau und Börsenabbau hilft, der bekommt Rabatt!

 

Die Standgebühr ist am Tag der Börse zu entrichtet. Angemeldete Teilnehmer, die der Börse unentschuldigt fernbleiben, werden auf den darauf folgenden Börsen nicht mehr berücksichtigt.

 Angemeldete Teilnehmer haben die Möglichkeit, ihren Stand bereits in Abstimmung mit dem Börsenverantwortlichen einige Tage vor der Börse aufzubauen bzw. für die Börsenteilnahme entsprechende Vorbereitungen zu treffen.

 

Die Börse öffnet für Börsenteilnehmer eine Stunde vor der offiziellen Öffnung.

 

Das Einsetzen von Aquarientieren darf erst am Tage der Börse erfolgen. Die Tiere müssen 15 Minuten vor Börsenöffnung eingesetzt sein. Seitens des Verantwortlichen für die Börse erfolgt dann eine Sichtkontrolle und Abnahme des Börsenstandes.

 

Die Börsenordnung bzw. die aufgeführten Börsenbedingungen sind unbedingt von den Börsenteilnehmern einzuhalten. Bei Verstößen oder Zuwiderhandlungen kann ein Ausschluss durch den Börsenverantwortlichen erfolgen.

 

Der Fachgruppenleiter

Börsenordnung
Börsenordnung.pdf
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Börsenanmeldeformular
Bitte ausgefüllt an den Börsenleiter senden!
Börsenanmeldeformular.pdf
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